Code de Pointage 2001
Internationale Wertungsbestimmungen  (Kurzfassung)

Janssen&Fritsen und "GYMmedia international" wollen im Vorfeld der ersten Weltmeisterschaften im neuen Jahrtausend die wesentlichsten und markantesten Neurungen im Austragungsmodus dieser WM sowie die Verränderungen im sog. "Code de Pointage" und deren Einfluß auf die Erreichung der höchster Meisterschaft bei diesen ersten Hauptwettkampf des neuen Olympiazyklusses vorstellen.
Neben Hinweisen für den materiellen Inhalt der Übungen soll auch auf technische Besonderheiten und trainingsmethodischeLösungen in Form eines Angebotes für trainingsmethodische Hilfsgeräte verwiesen werden.  .


English

  (I)  Code de Pointage 2001  /  Männer

 

So wie zuletzt wird es auch im Olympiazyklus 2001-2004 diese Struktur geben:

A-Kampfgericht: 2 Kari - Ermittlung der materiellen Übungsinhalte (Ausgangsnote=AW/Start Value=SV)

- Basis sind:

- 2,80 Punkte für die Schwierigkeitsanforderungen
- 1,00 Punkte für die Darbietung von 5 technischen Grundstrukturen
- 1,20 Punkte für die Ausschöpfung von Bonifikationsmöglichkeiten

 - maximal:

- 5,00 Punkte
B-Kampfgericht: 6 Kari - Ermittlung der technischen und Ausführungsmängel und -fehler.

- maximal:

Das B-Kampfgericht hat eine hohe Verantwortung:
Es stellt die direkte Beziehung zum Aktiven her und ist verantwortlich für die Erhaltung der Grundwerte des Turnens, der Einheit von tevchnischer Perfektion und Schwierigkeitsanforderung!
(Art.21 C.dP.:    Vom Turner wird erwartet, dass er in einer Übung nur solche Elemente aufnimmt, die er vollkommen sicher und mit hoher ästhetischer und technischer Meisterschaft zeigen kann. Alle Abweichungen werden vom B-Kampfgericht rigoros mit Abzügen bestraft. Der Turner darf zu keinem Zeitpunkt versuchen, die Schwierigkeit oder die Ausgangsnote  auf Kosten der techn. und haltungsmäßigen Ausführung zu steigern.

- 5,00 Punkte

= Gesamt:

-10,00 PUNKTE
 
SCHWIERIGKEITSANFORDERUNGEN:

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NEU >> A-Teil B-Teil C-Teil D-Teil
Anzahl: 4 3 3 -
- alt: 4 3 2 1
 
Wertigkeit der Schwierigkeitsteile:

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NEU >> A-Teil B-Teil C-Teil D-Teil
Anzahl: 0,1 0,3 0,5 -
- alt: 0,1 0,3 0,5 0,6

                      Total>>      2,80 Punkte für die Schwierigkeitsanforderungen:
Das bedeutet: In den obligatorischen Anforderungen ist k e i n  D-Teil mehr erforderlich.
D, E, E-Super sind aber nach wie vor Bestandteil der Wertteiltabelle. Sie dienen als Bonifikationsteile.

 
Bonifikation / Gutpunkte:

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Neben den D = +0,1 E = 0,2 E-Super= 0,3

 / = 0,4( in Einzelfällen, wie 3fach-Salto am Boden

als Bonifikationsfaktoren können noch Gutpunkte für besonders schwierige/originelle Verbindungen vergeben werden:

Beispiele :

D + D
  + 0,1   + 0,1

... d.h. für die Verbindung >

+ 0,1 = 0,3 Bonus
       

... oder:

D + E
  + 0,1   + 0,2

... d.h. für die Verbindung >

  + 0,2 = 0,5 Bonus
       
Ausnahmen bilden Übungen am Boden (- ist eigentlich schade..), wo gilt:
  B + C = D
  C + C = E
  D + C = E
  C + E = E

  .... und Flugteile am Reck, z.B.:

  C + C = D  +  (C) = D
Tkl + Tkg  =     +    Gi        
 
   Beispiel für eine Wettkampfübung (10 Elemente):  
A B D E D C A C D D

(10)

0,1 0,2 0,1 0,1 0,1 = 0,6 Bonifikation für Schwierigkeit

+0,2

+0,2

+0,1

= 0,5  Bonifikation für Verbindung

Bei Erfüllung aller spezieller Anforderungen ergäbe sich in diesem Beispiel ein Ausgangswert (SV) von:

8,8
(Grundnote)
+ 0,5 + 0,6

       = 9,9  SV

Neu in den Wertungsvorschriften ist, dass alle "bekannten" Elemente oder Teile mit einer Nummer versehen sind. Die Turner dürfen z.B. nur solche Elemente in ihren Übungen zeigen, die im C.d.P. auch aufgeführt sind. Eine Zuwiderhandlung wird mit  - 0,2 Punkten Abzug bestraft.
Neue oder derzeit nicht bekannte Elemente muss der Turner (oder sein Trainer) 24 Stunden vor Wettkampfbeginn bei der Wettkampfleitung beantragen.

 
  KLASSIFIKATION VON FEHLERN

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Abzüge für alle erkennbaren Fehler bei der haltungsmäßigen und technischen Demonstration:

 
kleiner Fehler  - 0,1
mittlerer Fehler  - 0,2
grober Fehler  - 0,3 (u.a. Zwischenschwung)
Sturz  - 0,50
   

Bei Kraftelementen oder Haltepositionen bestimmen die Winkelabweichungen von der perfekten Halteposition den Grad des Fehlers oder die dafür vorgesehenen Abzüge:

kleiner Fehler mittlerer Fehler grober Fehler Nichtanerkennung (A-Kampfgericht)
> bis zu 15° 16 - 30° > über 30° > über 45°

 Abweichungen in Halten von > 30° und gebeugten Armen führen also zu großen Abzügen durch das B-Kampfgericht. Obendrein verweigert das A-Kampfgericht die Anerkennung des Elementes bei mehr als 45° Abweichung

Bei Handständen oder Elementen, die in oder durch eine Hanstandposition führen sollen, gibt es Abzüge für das Abweichen von einer korrekten Position:

> bis 15°  - ohne Abzug
16° - 30°  - 0,1 (im Sinne des leichten Fehlers)
31° - 45°  - 0,2 
> 45°  - 0,3 (+ keine Anerkennung als Wertteil)
   

Die gesamte Übung darf prinzipiell nicht wiederholt werden, es sei denn, der Turner musste seine Übung ohne eigenes Verschulden unterbrechen.
Elemente mit der gleichen Identifikationsnummer dürfen zum Zwecke der Schwierigkeitsanerkennung oder als Vergabe von Gutpunkten ebenfalls nicht wiederholt werden.

Verbindungselemente, wie z.B. Riesenfelgen, Kreisflanken oder Flick-Flack dürfen nicht mehr als zweimal ausgeführt werden - jedes dritte oder her solcher Elemente bringen einen Abzug von jeweils - 0,2 Punkten.

Die neuen Wertungsbestimmungen stellen auch Anforderungen an die Wettkampfkleidung:
Das Verschleiern von Haltungsfehlern gegenüber den Kampfrichtern soll durch besondere Farbtrennung der Wettkampfkleidung vermieden werden. Das Tragen von dunklen Hosen (schwarz, dunkelblau, dunkelgrün) ist künftig nich mehr erlaubt.

 
SPEZIELLE ANFORDERUNGEN

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Eine beträchtliche Änderung gibt es bei der Erfüllung der "speziellen Anforderungen":
> Bisher waren 3 spezielle Anforderungen pro Gerät verlangt. Das Fehlen eines solchen Teiles brachte einen Abzug von  - 0,4 Punkten.

 Im neuen C.d.P. werden  vier plus ein Abgang mit besonderer Wertigkeit - also insgesamt 5 spezielle Anforderungen verlangt. Alle diese Teile müssen mindestens dem Wert eines B-Teils entsprechen. Der Abgang muss ein C-Teil sein
( - bei Abgang = B-Teil erfolgt ein Abzug von -0,1, bei Abgang=A-Teil von - 0,2 Punkten: - ohne Abgang: -0,3 Punkte). Das Fehlen einer speziellen Anforderung führt zu -0,2 Punkten Abzug.

Es war die erklärte Absicht des Technischen Komitees der Männer mit dieser Festlegung (insbesondere nach dem Wegfall der Pflicht) die variable Bewegungsbreite und damit die Vielfalt des Turnens zu erhöhen.
Erste Wettkampfbeobachtungen zeigen aber eher ungewollte Uniformierung der Wettkampfübungen (- Pflichtübunge war eine Uniformierung); am Barren wird sogar der "Übungsfluss" durch das Abverlangen eines Oberarmstützes empfindlich gestört.

Dieter Hofmann, Liestal/Schweiz